Drei gute Gründe
1. Vertrauensbildung beim Klienten bereits in der Anfangsphase.
2. Abgrenzung vom Wettbewerb hinsichtlich Qualität und eigenem Anspruch.
3. Unterstützung bei der Ausführung der Aufgaben.
Nachhaltigkeit orientiert sich an Verantwortung.
Die folgenden Grundsätze dienen zur Anerkennung dessen. Sie sind für alle Beratungssituationen verbindlich:
Der Klient setzt Vertrauen und Zutrauen in den Berater.
Dazu bedarf es auf beiden Seiten eines Höchstmaßes an Integrität.
Diese ist mit Unbescholtenheit, Offenheit und Ehrlichkeit definiert.
Der Berater verhält sich auch im erweiterten Sinne integer.
Klientenvorteile stehen im Vordergrund aller Betrachtungen.
Sofern deren Nutzen sichergestellt ist, partizipiert der Berater.
Der Klient liefert sensible Informationen zur Lösungsfindung.
Der Berater behandelt diese absolut vertraulich.
Dieser Grundsatz der Vertraulichkeit gilt insbesondere in laufenden Projekten.
Aktives innerbetriebliches Projektmarketing nimmt hierbei eine Sonderrolle ein.
Es gibt gegenüber Außenstehenden zwei Ausnahmen:
1. Der betreffende Klient hat seine Erlaubnis erteilt.
2. Der Berater ist aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung bzw. anderer behördlicher Maßnahmen zur Herausgabe von Kundeninformationen verpflichtet.
Der Klient erwartet individuelle Lösungen.
Deshalb führt der Berater seine Aufgaben stets mit einem Höchstmaß an Objektivität und Unparteilichkeit aus. Diese erfordert Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit.
Jegliche Unterordnung, die zu einer Verletzung dieses Prinzips führen würde, gilt es zu vermeiden.
Der Berater legt Interessenkonflikte offen.
Persönliche Vorstellungen, Vorurteile und Ziele werden entgegenstehenden Interessen untergeordnet.
Der Klient erwartet ein Höchstmaß an Kompetenz.
Der Berater stellt diese zur Erfüllung seiner Aufgaben sicher.
Er ist selbst verantwortlich, das notwendige Kompetenzniveau zu erreichen, zu bewahren und auszubauen.
In Zweifelsfällen und Grenzsituationen gibt der Berater eigene Defizite zu erkennen.
In solchen Fällen empfiehlt er, die Hilfe von kompetenten Dritten in Anspruch zu nehmen.
Klient und Berater zeigen ihre Bereitschaft zur Lösungsfindung in der konkreten Zusammenarbeit.
So ist es möglich, die erforderliche Theorie als Basis für erfolgreiches Handeln in der Praxis umzusetzen.
Für den Fall, dass eine der beiden Seiten sich mit geplanten Umsetzungsmaßnahmen nicht identifizieren kann, werden
Kriterien zur Beendigung der Zusammenarbeit definiert.